Möglichkeit der Absicherung bei

  • Todesfall
  • Eintritt einer von mindestens 50 schweren Krankheiten
  • Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit
  • Berufsunfähigkeit
  • Lassen Sie sich beraten!

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  • Seit 2004 zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr
  • Laut Stiftung Warentest kostet eine Bestattung im Durchschnitt rund 6.000 €
  • Die Trauerfall-Vorsorge gehört zum Schonvermögen, ist also Hartz 4-sicher und kann nicht zur
  • Deckung von Pflegekosten herangezogen werden
  • Lebenslange Absicherung
  • kostenfreie Zusatzleistungen, wie z.B. individuell vom Fachanwalt erstelltes Vorsorgedokument
  • Trauerfallvorsorge zur Hinterbliebenenabsicherung
  • Vorsorgeverfügung & Patientenvollmacht