Alle sprechen von der Riester- und Rüruprente. Aber Achtung – eine Sache von größter Bedeutung darf nicht in den Hintergrund treten. Seit 01.01.2001 entfiel für alle Personen, die nach dem 01.01.1960 geboren wurden,der „Berufsschutz“ in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Welche Dimensionen diese Änderung des Sozialversicherungsrechts hat, kann am ehesten ermessen, wer von Berufsunfähigkeit bereits berührt wurde. Mehrheitlich nur als graue Theorie wahrgenommen, verbirgt sich hinter dem Wegfall der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente in der GRV ein existenzbedrohendes Risiko ersten Ranges. Das neu geregelte Erwerbsminderungsrecht ermöglicht eine nahezu unbegrenzte Verweisbarkeit.

Mit diesem Sachverhalt umzugehen, bedeutet nichts anderes, als durch private Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos das Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen.

Um im Schadenfall richtig abgesichert zu sein, sollte der Versicherungsschutz verschiedene Kriterien enthalten (z. B. keine Verweisbarkeit, …). Eine umfassende Beratung ist also dringend nötig.