Möglichkeit der Absicherung bei
- Todesfall
- Eintritt einer von mindestens 50 schweren Krankheiten
- Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit
- Berufsunfähigkeit
- Lassen Sie sich beraten!
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- Seit 2004 zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr
- Laut Stiftung Warentest kostet eine Bestattung im Durchschnitt rund 6.000 €
- Die Trauerfall-Vorsorge gehört zum Schonvermögen, ist also Hartz 4-sicher und kann nicht zur
- Deckung von Pflegekosten herangezogen werden
- Lebenslange Absicherung
- kostenfreie Zusatzleistungen, wie z.B. individuell vom Fachanwalt erstelltes Vorsorgedokument
- Trauerfallvorsorge zur Hinterbliebenenabsicherung
- Vorsorgeverfügung & Patientenvollmacht